geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
mehl+wasser GmbH, Max Scholl
(– nachfolgend „Auftragnehmer“ –)

Mit Annahme unserer Angebote bestätigt der Auftraggeber die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der mehl+wasser GmbH.

Artikel 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der mehl+wasser GmbH und dem Auftraggeber über Video-, Ton-, Content- und Produktionsleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, bedürfen jedoch der Schriftform.

Artikel 2 – Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von kreativen sowie beratenden Leistungen, insbesondere Film-, Video-, Content- und Medienproduktionen. Der Auftragnehmer schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, sondern die vereinbarte Leistung.

Artikel 3 – Urheber- und Nutzungsrechte
Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. 
Alle Leistungen unterliegen dem Urheberrecht – unabhängig davon, ob Schutzfähigkeit im Einzelfall gegeben ist. Änderungen ohne Zustimmung sind unzulässig. Vertragsstrafe: 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. Geltendmachung eines angemessenen Schadensersatzes, mindestens jedoch in Höhe der vereinbarten Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. 

Nutzungsrechte: Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Erweiterung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über. Der Auftragnehmer darf alle Arbeiten zu Eigenwerbezwecken nutzen.

Artikel 4 – Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Bereits Konzeptions-, Pitch- und Entwurfsleistungen sind kostenpflichtig. Erweiterte Nutzung → Nachvergütungspflicht.

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung vor Übergabe / Veröffentlichung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt: 
- Leistungen erst nach Zahlungseingang zu beginnen oder 
- bei Zahlungsverzug Leistungen zu pausieren.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten sowie laufende Produktionen unverzüglich zu unterbrechen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug: Mahnkosten + Inkassokosten trägt der Auftraggeber. Zurückbehaltungsrecht: Bis zur vollständigen Zahlung werden keine Daten, Nutzungsrechte oder Finalprodukte übergeben

Artikel 6 – Anzahlung, Stornierung & Ausfallhonorar
Anzahlungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 30 Tage vor Termin: 50 % des Gesamtauftrags
- 29–14 Tage: 70 %
- 13–7 Tage: 90 %
- < 7 Tage oder No-Show: 100 %

Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig angerechnet, jedoch nicht zurückerstattet.
Wird ein Termin durch den Auftraggeber verschoben: gilt dies als Stornierung + Neubuchung, sofern keine Kulanz schriftlich erfolgt.  Bereits gebuchte Produktionskapazitäten, Personal und externe Dienstleister gelten als verbindlich reserviert. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Auftragnehmer den Termin selbst absagt und kein Ersatztermin angeboten werden kann. Bereits erbrachte Leistungen (Konzept, Planung etc.) sind immer vollständig zu vergüten.

Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Wetter, behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien berechtigt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte Anzahlungen sind vom Auftraggeber vollständig zu tragen.. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.“

Artikel 7 – Zusatzleistungen & Kosten
Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden separat berechnet. Fremdleistungen erfolgen im Namen des Auftraggebers und werden vollständig weiterberechnet.
Reise-, Technik- und Produktionskosten werden gesondert berechnet und im Angebot immer aufgeführt.

Artikel 8 – Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus subjektiven/ästhetischen Gründen verweigert werden. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Beanstandung gilt das Medium abgenommen. Teilabnahmen → Teilzahlungen fällig.

Artikel 9 – Haftung
Haftung nur bei: Vorsatz, grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Keine Haftung für: wirtschaftlichen Erfolg, Marketingwirkung, Reichweite / Performance

Für Drittleistungen haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Verantwortung für: Inhalte, Rechte an Material, rechtliche Zulässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Artikel 10 – Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Inhalte rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu Mehrkosten und verschieben Timings automatisch.

Artikel 11 – Daten & Dateien
Rohdaten / offene Dateien: nur bei gesonderter Vereinbarung und Buy-Out-Angebot.
Eine Archivierung bzw. dauerhafte Speicherung ist nicht garantiert, wenn nicht schriftlich vereinbart.

Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

Artikel 13 – Schlussbestimmungen
Es gilt belgisches Recht.
Gerichtsstand: Eupen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.